Rahmenbedingungen
Gruppen
Unsere Einrichtung setzt sich zusammen aus:
1 Kindergartengruppe: max. 25 Kinder bis 13.00 Uhr mit 3 pädagogischen
Fachkräften für Kinder von 3 – 6 Jahren
1 Kindergartengruppe: max. 25 Kinder bis 15.00 Uhr mit 3 pädagogischen
Fachkräften für Kinder von 3 – 6 Jahren
1 Kindergartengruppe: max. 25 Kinder bis 17.00 Uhr mit 3 pädagogischen
Fachkräften für Kinder von 3 – 6 Jahren
2 Krippengruppen : 15 Kinder pro Gruppe von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr, mit drei
pädagogischen Fachkräften/pro Gruppe
Team
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag sind:
07.30 Uhr – 08.00 Uhr Frühdienst (Kosten- und Anmeldepflichtig)
08.00 Uhr – 09.00 Uhr Bring Zeit
08.00 Uhr – 15.00 Uhr Betreuungszeit
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Sonderöffnungszeit
Die Krippenöffnungszeiten von Montag bis Freitag sind:
07.30 Uhr – 15.00 Uhr Bringzeit 07.30 Uhr – 8.30 Uhr
Abholregelung
Die Kinder können nur nach Absprache bzw. schriftliche Einverständnisse der Erziehungsberechtigten von anderen Personen abgeholt werden.
Kinder unter 14 Jahren sind weder bring- noch abholberechtigt.
Schließzeiten
Unsere Einrichtung hat ganzjährig geöffnet, ausgenommen sind:
- alle gesetzlichen Feiertage
- zwischen Weihnachten und Jahresanfang
- an Studientagen (5 Tage pro Jahr)
- Personalversammlungen und Betriebsausflüge der Mitarbeiter / -innen.
Die Einrichtung kann bis zu 20 Tagen geschlossen sein.
Alle Termine werden den Eltern frühzeitig bekannt gegeben.
Kosten
1.Benutzung des Kindergartens ganztägig bis 17.00 Uhr 222,00 Euro
2.Benutzung des Kindergartens ganztägig bis 15.00 Uhr 190,00 Euro
3.Benutzung des Kindergartens vormittags bis 13.00 Uhr 150,00 Euro
4.Benutzung der Krippe bis 15.00 Uhr 283,00 Euro
Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder gleichzeitig die Kindertagesstätten
im Gebiet der Stadt Burgwedel, wird die Gebühr für das jedes weitere Kind der Familie um 50% ermäßigt.
Kinder, die in der Schulpflicht und im letzten Kindergartenjahr sind, sind beitragsfrei.
Aufnahme von Kindern
Anmeldeschluss für Aufnahmen der Kinder ist jeweils der 28. Februar des
laufenden Jahres. Die Aufnahme erfolgt in Absprache mit allen städtischen
und kirchlichen Einrichtungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In unserer Arbeit orientieren wir uns am niedersächsischen Orientierungsplan
für Kindertagesstätten sowie dem Kindertagesstätten Gesetz Niedersachsen,
dem Schutzauftrag § 8a SGB VIII und der UN – Kinderechtskonvention.
Krankheit bei Kindern
Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorge-berechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz erfolgt ist.
Bei ansteckenden Krankheiten benötigen wir ein ärztliches Attest, bevor das Kind die Einrichtung wieder besucht.
Die jeweiligen Krankheitsbilder mit den dazu gehörigen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „ansteckende Krankheiten“.